Matomo

Eine lila Blume auf einer Bank
Urnenvorstellung für die Vorsorge bei ihrem Bestatter

Bestattungsvorsorge in Dinkelsbühl, Feuchtwangen & Umgebung

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge – ob im Krankheitsfall, vor anstehenden Gefahrensituationen oder aber, weil sie einfach bis zum Schluss selbstbestimmt bleiben möchten. Und in der Tat: Bei einer Bestattungsvorsorge – auch bekannt als Bestattungsverfügung – können Sie vom Ablauf der Trauerfeier über die Musikauswahl und den Blumenschmuck bis hin zur Bestattungsart alles in Ihrem Sinne regeln. Das gibt nicht nur Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit – auch Angehörigen wird im Todesfall durch die zuvor getroffenen Entscheidungen eine große Last abgenommen.

Überlegen Sie einmal, haben Sie vielleicht schon Vorstellungen darüber, wie Sie gerne beerdigt werden möchten? Vielleicht auf einem bestimmten Friedhof oder in der Natur, wie beispielsweise an einem Baum im Bestattungswald?

Sprechen Sie mit uns darüber, wir halten all Ihre Wünsche im Detail rund um Ihre spätere Bestattung in einem Vorsorgevertrag für Sie fest und geben Ihnen dann einen Vorsorgeausweis an die Hand. Tragen Sie diesen am besten immer bei sich, damit Ihre Angehörigen, Ärzte und die Polizei im Todesfall wissen, dass Sie eine Bestattungsvorsorge getroffen haben.

Unser Vorsorge-Tipp

Beziehen Sie Ihre Familie oder Ihre Freunde von Anfang an mit in Ihre Bestattungsvorsorge ein. Erzählen Sie davon, was Ihnen wichtig ist und fragen Sie auch, was sich Ihre Angehörige wünschen – wie etwa ein besonderes Ritual auf der Trauerfeier oder Beerdigung. Überlegen Sie zudem gemeinsam, ob die Grabstätte als beständiger Ort der Erinnerung dienen soll und wie gegebenenfalls die Grabpflege gehandhabt werden könnte. Wenden Sie sich mit all Ihren Fragen an uns – wir beraten Sie gern rund um Ihre Bestattungsvorsorge in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Umgebung!

Ein Angehöriger am Strand

Die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung

Treuhandkonto
Kuratorium

Das Sterbegeld der Krankenkassen wurde schon vor vielen Jahren eingestellt. Damit Ihre Vorstellungen später aber dennoch garantiert umgesetzt werden und Ihre Familie nicht mit den Bestattungskosten belastet wird, beraten wir Sie auch zur finanziellen Absicherung Ihrer Bestattungswünsche. Eine Möglichkeit ist ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Als Alternative bietet Ihnen das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit günstigen Monatsraten sowie vollem Versicherungsschutz nach nur 1,5 Jahren. Sie werden bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen aufgenommen.

Ob Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung – gerne beraten wir Sie dabei, welche finanzielle Absicherung am besten zu Ihnen passt. Zudem lassen wir Ihre finanziell abgesicherte Bestattungsvorsorge im Notarregister eintragen und übernehmen das Totenfürsorgerecht. Dadurch haben Sie die Garantie, dass beide Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter sind.

Was Sie bei Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen können


Bei Ihrer Bestattungsvorsorge bzw. Bestattungsverfügung können Sie jedes Detail, das Sie sich rund um Ihre spätere Trauerfeier und Beerdigung wünschen, im Vorfeld planen. Schauen Sie einmal – hier finden Sie einige Anregungen:

  • Gestaltung von Traueranzeige, Trauerkarten und Danksagungen
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Gästeliste, Musikauswahl und Dekoration für die Trauerfeier
  • Art und Ablauf der Trauerfeier und Inhalte der Trauerrede
  • Kleiderordnung für die Gäste und Auswahl der eigenen Kleidung
  • Dinge, die Sie im Sarg oder in der Urne mit auf Ihre letzte Reise nehmen möchten
  • Bestattungsart und Grabinschrift

Haben Sie darüber hinaus noch Vorstellung rund um Ihre eigene Bestattung? Erzählen Sie uns davon!

Ein Mitarbeiter arrangiert die Blumen bei Bestattungen Wendel
Ein Mann, der einen Koffer trägt

Die eigene letzte Reise planen

Vorsorge ist Fürsorge für die ganze Familie: Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Umgebung in einem kostenfreien Erstgespräch – persönlich oder online per Video.

Online-Formular für Ihre Bestattungswünsche

Mit unserer Online-Vorsorge erhalten Sie erste Anregungen, welche Rahmenbedingungen und Details Sie vorab für die eigene Bestattung festlegen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben ausdrucken oder ganz einfach an uns senden und dabei eine ausführliche persönliche Beratung zu Ihrer Bestattungsvorsorge anfragen.

Ihr letzter Wille – Testament, Patientenverfügung & Co.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Rechtsanwälte Landstorfer & Neusiedler zu wenden: www.rechtsanwalt-muenchen.info

So verfassen Sie ein Testament


In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Eine Eisenstatue und ein Füller, mit dem ein Text geschrieben wird

Das sollten Sie über das Erbrecht wissen


Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest:

Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Eine Brille auf einem Tisch

Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht


Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.

Ein Mann tippt einen Text

Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist


Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Patientenverfügung an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.

 

Ein Mitarbeiter unterscheibt ein Dokument bei Bestattungen Wendel

Wie Sie eine Betreuungsverfügung erstellen


Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Die Betreuungsverfügung tritt nur dann in Kraft, wenn es beispielsweise nach einem Unfall, aufgrund von Altersdemenz oder einem Hirninfarkt tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB). Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren können Sie mit einer Betreuungsverfügung im Vorfeld Einfluss nehmen. Sie sollte möglichst handschriftlich verfasst werden. Sinnvoll ist es auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigener persönlicher Vorstellungen anzupassen. Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage auch jeder Entwurf einer Vorsorgevollmacht verwendet werden. Diese sollte in Betreuungsverfügung umbenannt werden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Betreuungsverfügung an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.

Eine Kaffeetasse und eine Frau die einen Text schreibt

Ihre Fragen, unsere Antworten rund um die Bestattungsvorsorge

Eine Hand die eine Glaskugel vor einen Sonnenuntergang hält

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene  Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.

Es ist nicht ratsam Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.

Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.

Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.

Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Ersparnisse für die eigene Bestattung können geschont werden, wenn sie zweckgebunden sind. Bei einer zweckgebundenen Bestattungsvorsorge wird das Geld so angelegt, dass niemand es für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Weder Familie noch Ämter.